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Ende April wandte sich unser Mitglied aus einem Kindergarten in Brunnthal südlich von München an das Allgemeine Syndikat München der FAU, da sie versetzt wurde und dazu rechtlichen Rat suchte. Schnell stellte sich heraus, dass das nicht alles gewesen sein konnte und so wurde ihr daraufhin Mitte Mai ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Der Betrieb stellte sie kurze Zeit später frei.

 

Da es sich um einen Betrieb mit unter 10 Beschäftigten handelt, findet der Kündigungsschutz dort keine Anwendung (KschG §23) und es besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Die mehrjährige Betriebszugehörigkeit der Kollegin spielt dabei keine Rolle. Die Gegenseite zeigte sich allerdings über die Modalitäten einer Beendigung gesprächsbereit und so trat die FAU mit der Anwältin der Einrichtung in Verhandlungen. Dabei ging es zunächst um den Zeitpunkt, der von Ende Juli auf Ende August um einen Monat nach hinten verschoben wurde, was einen Monat mehr Lohn bedeutet und auch das Melden bei der Agentur für Arbeit konnte hiermit umgangen werden. Denn zum Start des neuen Kindergartenjahres im September eine neue Stelle zu finden ist aufgrund des herrschenden Personalmangels natürlich wesentlich einfacher, als mitten im Kindergartenjahr.

 

Letztendlich konnte ein Ergebnis erzielt werden, welches in Anbetracht der Tatsache, dass die Kollegin auch mit gar nichts hätte hinaus geworfen werden können, einen Erfolg darstellt. Neben dem regulären Gehalt in Freistellung, einer tariflichen monatlichen Sonderzahlung von 200 Euro im Juli und August und einer tariflichen Einmalzahlung von 1240 Euro konnte oben drauf 1/12 des Weihnachtsgeldes sowie eine Abfindung von 4750 Euro vereinbart werden – was etwas mehr als einem großzügig aufgerundeten Monatsgehalt inklusive aller Zuschläge gleichkommt und insgesamt eine fünfstellige Summe auf dem letzten Lohnzettel bedeutet hätte – die Betonung liegt auf hätte.

 

Der Kindergarten hat nämlich die vertraglich vereinbarte Abfindung sowie die 1/12 Weihnachtsgeld beim Austritt einfach nicht gezahlt. Eine telefonische Erreichbarkeit scheint trotz Beginn des neuen Kindergartenjahres dort nicht gegeben zu sein. Somit wurde schriftlich eine Frist gesetzt unter Androhung einer Klage nach Verstreichen der selbigen. Die Einrichtung zeigte sich nicht nur unorganisiert und unprofessionell, sondern beteuerte mit Ausflüchten die Zahlung in einem Zeitraum von spätestens zwei Wochen zu tätigen. Auch das schaffte der Kindergarten nicht einzuhalten. Wenig später endlich ließen sie der Kollegin einen Lohnzettel zukommen und tatsächlich wurde daraufhin die Summe korrekt überwiesen.

 

Es ist bei weitem nicht das erst Mal, dass die FAU in den vermeintlich sozialen Berufen mit willkürlichen Geschäftspraktiken konfrontiert wird. Doch auch wenn es aussichtslos scheint, manchmal ist mehr drin als man denkt. Es lohnt sich also immer, sich bei der Gewerkschaft deines Vertrauens zu melden.